AGB´s MN-Förderungen

§ 1 Geltungsbereich

  1. Gegenstand des Dienstleistungsvertrages von MN-Förderungen (iF. Auftragnehmer), ist die Beratung, Erstantragstellung und Abwicklung für das Umwelt und Sicherheit (US) Förderprogramm des aktuellen Jahres für den Auftraggeber.
  2. Die Richtlinien zur Förderung können beim Bundesamt für Logistik und Mobilität (iF BALM) eingesehen werden.
  3. Die Förderfähigkeit von Waren/Investitionen kann der Auftragnehmer bei Vertragsabschluss nicht verbindlich bestimmen, da die Investitionen des Auftraggebers bei Unterzeichnung meist nicht bekannt sind und die aktuell geltenden Richtlinien des BALM eingehalten werden müssen.
  4. Eine positive Entscheidung hinsichtlich der Erstattung des Kaufpreises trotz korrekt eingereichter Unterlagen, obliegt nicht dem Auftragnehmer, sondern dem BALM. Ein Erfolg ist auch insofern durch den Auftragnehmer nicht geschuldet.

§ 2 Vergütung

  1. Die Vergütung für die unter §1 Ziffer 1 genannten Leistungen wird wie vereinbart in Rechnung gestellt.
  2. Mit Einreichung des Kontrollformulars des zu stellenden Antrags beim BALM, wird die Rechnung durch den Auftragnehmer an den Auftraggeber versendet.
  3. Der Rechnungsbetrag ist nach 14 Tagen und ohne Abzüge fällig und zur Zahlung an den Auftragnehmer anzuweisen. Maßgeblich für die Erfüllung ist jedoch die Gutschrift auf dem Konto des Auftragnehmers.
  4. Sollte die Rechnung nach Ziffer 1 bei Erhalt des Zuwendungsbescheides nicht beglichen sein, behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, die weitere Tätigkeit bis zu deren Ausgleich auszusetzen.
  5. Wird aufgrund fehlender Fördermittel (sog. „Windhundverfahren“) der Antrag abgelehnt, erstattet der Auftragnehmer den Rechnungsbetrag, abzüglich einer Bearbeitungspauschale in Höhe von 15% des Netto-Rechnungsbetrages, der nach § 2 Ziffer 1 gestellten Rechnung an den Auftraggeber zurück.
  6. Beauftragt der Auftraggeber einen Folgeantrag, ist dieser schriftlich an den Auftragnehmer zu übermitteln und stellt einen eigenständigen vergütungspflichtigen Auftrag nach § 2 Ziffer 1 dar.
  7. Folgeanträge werden ausschließlich auf Wunsch des Auftraggebers gestellt.
  8. Die Rechnung des Auftragnehmers ist nicht förderfähig.

§ 3 Termine und Fristen

  1. Der Auftraggeber stellt spätesten 7 Werktage vor Fristende alle Unterlagen zur Abrechnung zur Verfügung.
  2. Der Auftragnehmer haftet nicht für Förderungsausfälle, die auf den Auftraggeber, insbesondere auf Verspätungen oder unzureichende Informationen des Auftraggebers zurückzuführen sind.
  3. Die einzuhaltenden Fristen und Daten entnimmt der Auftraggeber dem Zuwendungsbescheid, welcher ihm nach Erhalt durch den Auftragnehmer elektronisch übermittelt wird.

§ 4 Pflichten und Erklärungen des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet.
  2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die Antragstellung und Abrechnung notwendigen Unterlagen in einem akzeptablen Zustand digital zur Verfügung zu stellen.
  3. Alle Änderungen, das Unternehmen und die Förderung betreffend, sind vom Auftraggeber unverzüglich an den Auftragnehmer zu übermitteln.
  4. Alle Förderungen / Subventionen, sowie deren Umfang, die der Auftraggeber innerhalb der vergangenen drei Jahre (bis zum Datum des Vertragsabschlusses) erhalten hat, sind dem Auftragnehmer vollständig mitzuteilen. Dem Auftraggeber ist bewusst, dass unvollständige oder falsche Mitteilungen dieser Angaben zu einer Ablehnung des gestellten Antrages führen kann.
  5. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für das Förderprogramm relevanten Informationen und Daten wahrheitsgemäß und vollständig zur Verfügung zu stellen und diese bei Bedarf durch entsprechende Dokumente belegen zu können.
  6. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Rückforderungen des BALM frei, es sei denn, der Auftragnehmer handelte grob fahrlässig oder vorsätzlich.
  7. Es handelt sich bei der beantragten und bewilligten Zuwendung um eine Subvention im Sinne des § 264 Strafgesetzbuch, sowie der §§ 3 und 4 Subventionsgesetz.
  8. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass Subventionsbetrug strafbar ist. Zudem sind Zuwendungen, die aufgrund von falschen und unvollständigen Angaben oder wegen Nichtbeachtung der geltenden Richtlinien bewilligt wurden, entsprechend den einschlägigen Vorschriften zuzüglich Zinsen vom Auftraggeber zurückzuzahlen.

§ 5 Pflichten des Auftragnehmers

  1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen und fristgerechten Antragstellung, sofern noch kein Antrag erfolgreich gestellt wurde.
  2. Sofern eine Antragstellung erfolgreich war, verpflichtet sich der Auftragnehmer zur ordnungsgemäßen und fristgerechten Einreichung der ihm vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten und förderfähigen Rechnungen.
  3. Der Auftragnehmer leitet den Zuwendungsbescheid, sowie Abrechnungsbescheide oder evtl. Widerspruchbescheide unverzüglich an den Auftraggeber weiter.

§ 6 Vollmacht

  1. Die Vollmacht gilt auf unbestimmte Zeit.
  2. Der Auftragnehmer ist nicht befähigt, gerichtliche Verfahren eigenständig einzuleiten oder für den Auftraggeber zu führen.
  3. Der Auftraggeber muss im Falle einer Rücknahme der Vollmacht diese unverzüglich beim BALM widerrufen – dem Auftragnehmer ist dies nicht möglich.
  4. Für den Fall eines Widerspruches bedarf es einer separaten Vollmacht. Diese erlischt nach dessen Beendigung (unabhängig von dessen Ausgang) und muss wie unter Ziffer 3 beschrieben, vom Auftraggeber zurückgenommen werden.

§ 7 Haftung

  1. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Fehlverhalten des Auftraggebers. Hierzu zählen insbesondere Handlungen oder Unterlassungen, welche eine ordnungsgemäße Beantragung behindert oder ausschließt, sowie Versäumnisse und Verschulden des Auftraggebers hinsichtlich der Abrechnung.
  2. Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber gegenüber nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, sowie bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet der Auftragnehmer nur nach dem Produkthaftungsgesetz und wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
  3. Datenschutzrechtliche Anspruchsgrundlagen werden von dieser Haftungsregel nicht erfasst.

§ 8 Datenschutz

Der Auftraggeber willigt ein, dass der Auftragnehmer Firmen- & personenbezogene Daten wie Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Anschrift, Bankverbindung, Auftragsdetails & Dokumentation im Rahmen des geschlossenen Vertragsverhältnisses verarbeitet und speichert. Dem Auftraggeber ist bewusst, dass er diese Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen für die Zukunft widerrufen kann, indem er dem Auftragnehmer postalisch oder per E-Mail seinen Widerruf gegen die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten mitteilt. Der Auftragnehmer weist den Auftraggeber darauf hin, dass er ein Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit haben (Art. 15-21 DS-GVO), sowie auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde (Art. 77 DS-GVO). Erfolgt eine Verarbeitung personenbezogener Daten für den Auftraggeber, so ist der Auftragnehmer verpflichtet, hinreichende Garantien dafür zu bieten, dass geeignete technische und organisatorische Maßnahmen so  durchgeführt werden, dass die Verarbeitung im Einklang mit den Anforderungen der DSGVO erfolgt und den Schutz der Rechte der betroffenen Person gewährleistet. Der Auftragnehmer nimmt keine weiteren Auftragsverarbeiter ohne vorherige gesonderte oder allgemeine schriftliche Genehmigung des Verantwortlichen in Anspruch. Im Fall einer allgemein schriftlichen Genehmigung informiert der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen immer über jede beabsichtigte Änderung in Bezug auf die Hinzuziehung oder die Ersetzung anderer Auftragsverarbeiter, wodurch der Auftraggeber die Möglichkeit erhält, gegen derartige Veränderungen Einspruch zu erheben. In Bezug auf die Inhalte eines Auftragsdatenverarbeitungsvertrages gelten die Anforderungen nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO.

§ 9 Vertragslaufzeit, Kündigung

  1. Es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen. Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  2. Der Vertrag endet nach der in § 1 Ziffer 1 genannten Förderperiode.

§ 10 Erfüllungsort, Gerichtsstand

  1. Erfüllungsort für Zahlungsverpflichtungen des Auftraggebers und die Lieferverpflichtung des Auftragnehmers ist Adelsdorf. Gerichtsstand ist Erlangen.

§ 11 Schlussvereinbarungen

  1. Nebenabreden sind zulässig, bedürfen aber der schriftlichen Dokumentation.
  2. Für sämtliche Rechtsbeziehungen aus diesem Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§ 12 Abwehrende Klausel

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen werden nicht Bestandteil des Vertrags, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

MN-Newsletter abonnieren

News direkt in Ihr Postfach!

Jetzt Newsletter abonnieren und aktuelle Infomationen über Förderungen und Arbeits- und Berufsbekleidung erhalten!

Wir sind für Sie da


Rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine E-Mail.



MN-Förderungen
Marcus Naeder

Am Alten Bahnhof 28
91325 Adelsdorf
Deutschland


Rufen Sie uns an

0152 549 380 64

Downloads

Hier entlang